Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
aufgrund der seit heute bundesweit gültigen Schutzverordnung müssen SchülerInnen ab Montag, 26.04.2021, im Bus und in der Bahn verpflichtend eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) tragen.
Ein herkömmlicher Mund-Nasen-Schutz oder eine chirurgische Maske sind nicht mehr ausreichend. Die Schülerinnen und Schüler werden in Bus oder Bahn gemäß Infektionsschutzgesetz nur befördert, wenn sie eine FFP2-Maske tragen. Bitte denken Sie daran, Ihr Kind dementsprechend auszustatten.
Nachzulesen ist dies unter: § 28b der bundesweit einheitlichen Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVI-19) bei besonderen Infektionsgeschehen.