Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

aufgrund der seit  heute  bundesweit gültigen Schutzverordnung müssen SchülerInnen ab Montag, 26.04.2021, im Bus und in der Bahn verpflichtend eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) tragen.

Ein herkömmlicher Mund-Nasen-Schutz oder eine chirurgische Maske sind nicht mehr ausreichend. Die Schülerinnen und Schüler werden in Bus oder Bahn gemäß Infektionsschutzgesetz nur befördert, wenn sie eine FFP2-Maske  tragen. Bitte denken Sie daran, Ihr Kind dementsprechend  auszustatten.

Nachzulesen ist dies unter: § 28b der bundesweit einheitlichen Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVI-19) bei besonderen Infektionsgeschehen.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.